Software
Lizenzvertrag.
Mit
Programmstart erklären Sie sich als Lizenznehmer mit den folgenden
Vertragsbedingungen einverstanden. Daher lesen Sie bitte den
nachfolgenden Text vollständig und genau durch. Wenn Sie mit diesen
Bedingungen nicht einverstanden sind, löschen Sie das Programm und
erklären schriftlich und fristgerecht Ihren Rücktritt vom
Kaufvertrag.
1.
Gegenstand des Vertrages.
Gegenstand
des Vertrages sind das aufgezeichnete Computerprogramm, die
Programmbeschreibung und Bedienungsanleitung sowie sonstiges
zugehöriges schriftliches Material. Sie werden im folgenden als
Software bezeichnet. Wir machen darauf aufmerksam, daß es nach dem
gegenwärtigen Stand der Technik nicht möglich ist, Software so zu
erstellen, daß diese in allen Anwendungen und Kombinationen
fehlerfrei arbeitet. Gegenstand des Vertrages ist daher nur eine
Software, die im Sinne der Programmbeschreibung und der
Benutzungsanleitung grundsätzlich brauchbar ist.
2.
Umfang der Benutzung.
Soweit
nicht anders schriftlich vereinbart gewähren wir Ihnen für die
Dauer des Vertrages das Recht eine Kopie der Software auf einem
einzelnen Computer und nur an einem Ort zu benutzen. Als
Lizenznehmer dürfen Sie Software in körperlicher Form (d.h. auf
einem Datenträger gespeichert) von einem Computer auf einen anderen
Computer übertragen, vorausgesetzt, daß diese zu irgendeinem
Zeitpunkt auf immer nur einem Computer genutzt wird.
3.
Besondere Beschränkungen.
Dem
Lizenznehmer ist es untersagt, ohne vorherige schriftliche
Einwilligung durch
AHSoft
die Software oder das zugehörige
schriftliche Material an einen Dritten zu übergeben oder einem
Dritten sonst wie zugänglich zu machen. Sie erhalten mit dem Erwerb
des Produktes nur Eigentum an dem körperlichen Datenträger, auf
dem die Software aufgezeichnet ist. Die Software und das zugehörige
Schriftmaterial sind urheberrechtlich geschützt. Das Anfertigen von
Reservekopien ist nur zu Sicherungszwecken erlaubt. Das Recht zur
Benutzung der Software kann nur mit vorheriger schriftlicher
Einwilligung von
AHSoft
und nur unter den Bedingungen dieses
Vertrages an einen Dritten übertragen werden. Verschenken,
Vermietung und Verleih der Software und des schriftlichen
Begleitmaterials sind ausdrücklich untersagt.
4.
Dauer des Vertrages, Vertragsverletzung.
Der
Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Das Recht des
Lizenznehmers zur Benutzung der Software erlischt automatisch ohne
Kündigung, wenn er die Bedingungen dieses Vertrages verletzt. Wir
machen darauf aufmerksam, daß Sie für alle Schäden aufgrund von
Urheberrechtsverletzungen haften, die aus einer Verletzung dieser
Vertragsbestimmungen durch Sie entstehen.
|
5
Gewährleistung und Haftung.
Wir
garantieren gegenüber dem Lizenznehmer, daß der Datenträger, auf
dem die Software aufgezeichnet ist und die mitgelieferte
Dokumentation unter normalen Betriebsbedingungen und in der
Materialausführung fehlerfrei ist. Sollten der Datenträger oder
die Dokumentation fehlerhaft sein, so kann der Erwerber innerhalb
der gesetzlichen Gewährleistungszeit Ersatzlieferung verlangen.
Dazu ist der beanstandete Datenträger bzw. die beanstandete
Dokumentation mit einer detaillierten Fehlerbeschreibung
zurückzugeben. Wird ein Fehler nicht innerhalb einer angemessenen
Frist durch eine Ersatzlieferung behoben, so kann der Erwerber nach
seiner Wahl Herabsetzung des Erwerbspreises oder Rückgängigmachen
des Vertrages verlangen.
Aus
den vorstehenden Gründen (vgl. 1.) übernimmt
AHSoft
keine Gewähr dafür, daß die Software
den Anforderungen und Zwecken des Erwerbers genügt oder mit anderen
von ihm ausgewählten Programmen zusammenarbeitet. Die Verantwortung
für die richtige Auswahl und die Folgen der Benutzung der Software
sowie der damit beabsichtigten oder erzielten Ergebnisse trägt der
Erwerber. Das gleiche gilt für das die Software begleitende
schriftliche Material. Ist die Software nicht im Sinne von 1.
grundsätzlich brauchbar, so hat der Erwerber das Recht, den Vertrag
rückgängig zu machen. Das gleiche Recht hat
AHSoft,
wenn die Herstellung von im Sinne von 1. brauchbare Software mit
angemessenem Aufwand nicht möglich ist.
AHSoft
haftet nicht für
Schäden, es sei denn, daß ein Schaden durch Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit seitens
AHSoft
verursacht worden ist. Gegenüber
Kaufleuten wird auch die Haftung für grobe Fahrlässigkeit
ausgeschlossen. Eine Haftung für Mangelfolgeschäden, die nicht
zugesichert wurde, ist ausgeschlossen.
6.
Schlußbestimmungen.
Auf
diesen Vertrag werden die Rechte der Bundesrepublik Deutschland
angewendet. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam
sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestandteile nicht
berührt. Die Parteien verpflichten sich, unwirksame oder nichtige
Bestimmungen durch wirksame zu ersetzen, die dem ursprünglichen
Inhalt der betreffenden Bestimmung entsprechen.
|