Zurück zum Inhaltsverzeichnis

Vorschriften: Xircom® CardBus Modem - Benutzerhandbuch

FCC-BestimmungenCanadian Department of CommunicationsEuropäische UnionSicherheitshinweise •  New Zealand Telepermit

FCC-Bestimmungen - Abschnitt 15

Konformitätserklärung

Xircom, Inc. erklärt hiermit, daß die in diesem Dokument beschriebenen Geräte den Anforderungen des unten aufgeführten Code of Federal Regulations (USA) entsprechen:

Titel 47 Abschnitt 15, Unterabschnitt B, Klasse B für ein digitales Gerät.

Diese Erklärung beruht auf der Übereinstimmung des Xircom CardBus Modem 56 WinGlobal (Modell CBM56WG) mit den obengenannten Normen. Xircom bestätigt, daß das Modell CBM56WG den betreffenden technischen Normvorschriften entspricht, sofern keine unerlaubten Änderungen an dem Gerät vorgenommen und das Gerät ordnungsgemäß gewartet und betrieben wurde.

Diese Geräte sind mit den getesteten und für normgerecht befundenen Geräten identisch. Die von Xircom geführten Unterlagen bestätigen, daß die gemäß dieser Konformitätserklärung hergestellten Geräte weiterhin der zutreffenden technischen Norm entsprechen, und sich innerhalb der bei Massenfertigung zu erwartenden und statistisch erfaßten Abweichungen befinden.

[Unterschrift]
R.W. Bass
Vizepräsident
Xircom, Inc.
2300 Corporate Center Drive
Thousand Oaks, California 91320 U.S.A.

FCC-Vorschriften und -Bestimmungen - Abschnitt 15

Dieses Gerät stimmt mit Abschnitt 15 der FCC-Bestimmungen überein. Für den Betrieb sind folgende Bedingungen zu beachten: (1) Dieses Gerät darf keine schädlichen Interferenzen erzeugen und muß (2) empfangene Interferenzen aufnehmen, obwohl diese zu Betriebsstörungen führen können.

Die Xircom CardBus Modem 56 WinGlobal erfüllt die Anforderungen der FCC-Bestimmungen für digitale Geräte der Klasse B. Gemäß den FCC-Bestimmungen werden die folgenden Informationen zu Klasse B zur Orientierung des Benutzers mitgeliefert.

WARNUNG: Dieses Gerät wurde getestet und entspricht den Grenzwerten für digitale Geräte der Klasse B (siehe Abschnitt 15 der FCC-Bestimmungen). Diese Grenzwerte bieten einen ausreichenden Schutz gegen Interferenzen bei der Installation in Wohnräumen. Das Gerät erzeugt und verwendet hochfrequente Schwingungen und kann sie ausstrahlen. Wenn es nicht gemäß den Anweisungen des Herstellers installiert und betrieben wird, können Störungen im Radio- und Fernsehempfang auftreten. In Ausnahmefällen können bestimmte Installationen aber dennoch Störungen verursachen. Sollte der Radio- und Fernsehempfang beeinträchtigt sein, was durch Ein- und Ausschalten des Gerätes festgestellt werden kann, empfiehlt sich die Behebung der Störung durch eine oder mehrere der folgenden Maßnahmen:

Änderungen oder Modifizierungen am digitalen Gerät, die nicht ausdrücklich von Xircom, Inc. genehmigt wurden, können die Betriebserlaubnis des Geräts außer Kraft setzen.

Wir empfehlen die Verwendung von ausschließlich funkentstörten geerdeten Kabeln für das Gerät, um die Konformität mit den FCC-Bestimmungen zu gewährleisten.

FCC-Bestimmungen - Abschnitt 68

Zur Beachtung dieser Vorschriften und Bestimmungen des Federal Communications Commission (FCC), Abschnitt 68, sind die folgenden Anweisungen zu befolgen:
  1. Ihr Modem darf nicht an einen Gemeinschaftsanschluß oder einen Münzfernsprecher angeschlossen werden.
  2. Wenn ein Problem in der Telefonleitung auftritt, sollten Sie den Anschluß des Modems an diese Telefonleitung trennen, bis erwiesen ist, daß das Problem nicht vom Modem verursacht wird.
  3. Alle Reparaturen an Ihrem Modem müssen durch Xircom, Inc. erfolgen. Unerlaubte oder unsachgemäße Reparaturen können die Hochfrequenzabgabe des Modems und andere Merkmale soweit verändern, daß Sie Ihre Betriebserlaubnis des Modems über ein öffentliches Telefonnetz außer Kraft setzen.
  4. Sie sollten auf Anforderung in der Lage sein, der Telefongesellschaft folgende Informationen mitzuteilen:
Hersteller des Geräts: Xircom, Inc.
2300 Corporate Center Drive
Thousand Oaks, CA 91320-1420 U.S.A.
Modell: CBM56WG
FCC-Rgistriernummer: Siehe Gerät.
Ringer Equivalency No. (Anzahl gleichwertiger Klingelzeichen): Siehe Gerät.

Dieses Gerät entspricht Abschnitt 68 der FCC-Bestimmungen. Auf der Rückseite des Geräts finden Sie einen Aufkleber, der u. a. die FCC-Registrierungsnummer und die REN (Ringer Equivalency Number) dieses Geräts anzeigt. Teilen Sie diese Informationen auf Anforderung der Telefongesellschaft mit.

Anhand der REN können Sie die Anzahl der Geräte erkennen, die Sie an Ihre Telefonleitung anschließen können, und sicherstellen, daß alle angeschlossenen Geräte klingeln, wenn Ihre Telefonnummer angerufen wird. In den meisten Regionen (aber nicht allen) sollte die Summe der RENs aller an eine Leitung angeschlossenen Geräte fünf (5) nicht überschreiten. Wenn Sie die Anzahl der Geräte bestätigt haben möchten, die Sie, wie durch REN festgelegt, an Ihre Leitung anschließen können, treten Sie mit Ihrer Telefongesellschaft vor Ort in Verbindung, die Ihnen die maximale REN für Ihren Anrufbereich mitteilen kann.

Wenn sich Ihre Telefongeräte schädigend auf das Telefonnetz auswirken, kann die Telefongesellschaft Ihren Service vorübergehend sperren. Soweit möglich werden Sie davon im voraus in Kenntnis gesetzt. Wenn eine Vorabmitteilung jedoch praktisch nicht möglich ist, erhalten Sie sobald wie möglich eine entsprechende Mitteilung. Sie werden auch über Ihr Recht aufgeklärt, eine Beschwerde bei der FCC einzureichen.

Ihre Telefongesellschaft nimmt möglicherweise Änderungen an ihrer Anlage oder Ausrüstung vor oder ändert Betriebs- und Arbeitsverfahren, was das ordnungsgemäße Funktionieren Ihres Geräts beeinträchtigen könnte. Sollte dies der Fall sein, werden Sie im voraus davon in Kenntnis gesetzt, damit Sie Gelegenheit haben, Ihre Telefonversorgung ohne Unterbrechung fortzusetzen.

Wenn Sie Probleme mit Ihrer Telefonanlage haben, setzen Sie sich bitte für Hinweise zum Kundendienst und Reparaturen mit Xircom, Inc. unter der Tel. Nr. (+805) 376-9200 (USA) in Verbindung. Ihre Telefongesellschaft fordert Sie möglicherweise auf, das Gerät aus dem Netz zu nehmen, bis das Problem behoben wurde, oder Sie sicher sind, daß die Fehlfunktion nicht von Ihrem Gerät ausgeht.

Kein Teil des Geräts muß vom Benutzer gewartet werden.

Dieses Gerät darf nicht an Münzfernsprechern Ihrer Telefongesellschaft betrieben werden. Eine Verbindung mit Gemeinschaftsanschlüssen unterliegt bundesstaatlichen Tarifen.

Der Telephone Consumer Protection Act von 1991 (in den USA) legt fest, daß es illegal ist, einen Computer oder andere elektronische Geräte einschließlich Faxgeräten zum Senden von Meldungen jeder Art zu verwenden, wenn diese Meldungen nicht am oberen oder unteren Rand jeder übertragenen Seite oder auf der ersten übertragenen Seite klar und deutlich das Datum und die Uhrzeit des Sendens anzeigen, sowie eine Kennung des Unternehmens oder der Organisation bzw. eine Kennung der Person, die diese Meldung sendet, und die Telefonnummer des sendenden Geräts oder des Unternehmens, der Organisation oder Einzelperson anzeigen. Die angezeigte Telefonnummer darf keine Nummer mit der Vorwahl 900 oder eine andere Nummer sein, für die Gebühren erhoben werden, die über die Ortsgespräch- oder Ferngesprächsgebühren der Übertragung hinausgehen.

Eine Anleitung zur Eingabe dieser Informationen in Ihr Fax-Softwareprogramm finden Sie in der Betriebsanleitung Ihrer Fax-Software.

Canadian Department Of Communications

Industry Canada (IC)-Hinweis

Dieses digitale Gerät überschreitet nicht die Grenzwerte laut Klasse B für Funk-/Rauschemissionen von Digitalgeräten, die in den Radio Interference Regulations des Canadian Department of Communications festgelegt sind.

Le présent appareil numérique n'émet pas de bruits radioélectriques dépassant les limites applicables aux appareils numériques de Classe B prescrites dans le règlement sur le brouillage radioélectrique édicté par le Ministère des Communications du Canada.

HINWEIS: Zugelassene Geräte sind durch den Aufkleber "Industry Canada (IC)" gekennzeichnet. Diese Zulassung bedeutet, daß das Gerät mit den Anforderungen für Schutz, Betrieb und Sicherheit in einem Telekommunikationsnetzwerk übereinstimmt, wie in den entsprechenden Dokumenten der Terminal Equipment Technical Requirements niedergeschrieben ist. Die Behörde kann nicht garantieren, daß das Gerät den Erwartungen des Benutzers entspricht.

Bevor Sie das Gerät installieren, sollten Sie sichergehen, daß der Anschluß des Geräts an das Telefonnetz der lokalen Telekommunikationsgesellschaft zulässig ist. Das Gerät muß auch mit einem zulässigen Anschluß installiert werden. Der Kunde sollte zur Kenntnis nehmen, daß die Befolgung der oben aufgeführten Bedingungen eine eventuelle Verschlechterung des Service in bestimmten Situationen nicht verhindert.

Reparaturen an zugelassenen Geräten sollten nur durch einen vom Lieferanten beauftragten Vertreter erfolgen. Alle vom Benutzer ausgeführten Reparaturen oder Änderungen am Gerät oder Fehlfunktionen des Geräts können dazu führen, daß die Telekommunikationsgesellschaft den Benutzer auffordert, das Gerät außer Betrieb zu setzen.

Besucher sollten sich zu ihrer eigenen Sicherheit vergewissern, daß die elektrische Erdung der Stromversorgung, die Telefonleitung und interne Wasserleitungen (Metall) sofern vorhanden, miteinander verbunden sind. Diese Vorsichtsmaßnahme kann ganz besonders in ländlichen Gebieten von Bedeutung sein.

Achtung: Benutzer sollten solche Verbindungen nicht selbst herstellen. Beauftragen Sie hierfür die zuständige Elektrizitäts-Überwachungsbehörde oder einen Elektriker.

HINWEIS: Die jedem Terminalgerät zugewiesene REN (Ringer Equivalence Number) zeigt die maximale Anzahl zulässiger Endgeräte an, die an die Telefonschnittstelle angeschlossen werden dürfen. Die Abschlußeinstellung einer Schnittstelle kann aus einer beliebigen Gerätekombination bestehen, die nur einer Anforderung unterliegt: die Summe der REN-Nummern (Ringer Equivalence Number) aller Geräte darf nicht höher als 5 sein.

REN: Siehe Rückseite des Geräts.

Garantie und Reparaturservice:

Xircom, Inc.
2300 Corporate Center Drive
Thousand Oaks, CA 91320-1420 U.S.A.
Telefon: (805) 376-9200

Europäische Union - CE-Kennzeichnung

Konformitätserklärung

Xircom, Inc. bestätigt hiermit, daß die in diesem Dokument beschriebene Ausrüstung die nachfolgend aufgeführten Bestimmungen der European Council Directive erfüllt:

73/23/EEC Niederspannungsrichtlinie mit Änderung 93/68/EEC
89/336/EEC EMC-Richtlinien mit Änderungen 92/31/EEC und 93/68/EEC
98/13/EC Telekommunikationsendeinrichtungen und Satellitenfunkanlagen

Diese Erklärung beruht auf der Übereinstimmung des Produkts mit den folgenden Normen:

EN 55022 (CISPR 22B) RF-Emissionskontrolle
EN 50082-1 (IEC 801-2, 3, 4) Immunität gegen elektromagnetische Störungen

Produktbeschreibung: Xircom CardBus Modem 56 WinGlobal (Modell CBM56WG)

[Unterschrift]
R.W. Bass,
Vizepräsident
Xircom, Inc.
2300 Corporate Center Drive
Thousand Oaks, California 91320 U.S.A.

Europäische Union - CTR 21-Hinweise

Der Rat der Europäischen Union hat am 20. Juli 1998 die Common Technical Regulation (CTR) 21(allgemeine technische Bestimmungen) verabschiedet. Diese neuen Bestimmungen setzen eine EU-weite Norm für den Anschluß von Telekommunikationsgeräten wie Ihr Xircom-Modem an öffentlich vermittelte Telefonnetzwerke (PSTN für "public switched telephone networks") in Kraft. Die Anforderungen der herkömmlich länderspezifischen Zulassung werden durch CTR 21 ersetzt, so daß ein unter CTR 21 zugelassenes Modem in jedem Land der EU ohne weitere Tests oder Zulassungen angeschlossen werden kann. Die Bestimmungen traten mit Benachrichtigung aller EU-Mitgliedstaaten am 21.07.1998 in Kraft.

So erkennen Sie, ob Ihr Modem zugelassen ist.

Die CTR 21-Zulassung wird auf dem Xircom Modem durch das CE-Kennzeichnungslogo auf der Rückseite der Karte angezeigt. Länderspezifische Zulassungsnummern sind nicht mehr erforderlich. Das CE-Kennzeichnungslogo zeigt an, daß das Xircom-Produkt getestet und der CTR 21-Norm entsprechend befunden wurde, und daher in jedem Land der EU verwendet werden kann.

HINWEIS: Diese Bestimmungen wirken sich nicht auf die WinGlobal-Leistungsmerkmale des Xircom-Modems aus; dazu zählt auch der Einsatz in Netzwerken in Ländern außerhalb der Europäischen Union.

Zusatzerklärung zur CE Mark Declaration of Conformity - Konformitätserklärung

"Richtlinie 98/13/EG betreffend Telekommunikationsendeinrichtungen und Satellitenfunkanlagen, einschließlich der gegenseitigen Anerkennung derer Konformität."

CTR 21-Konformitätshinweis

Das Gerät wurde in Übereinstimmung mit dem Entscheid 98/482/EG des Rates für eine paneuropäische einzelne Endeinrichtungsverbindung an ein PSTN, oder öffentlich vermitteltes Telefonnetzwerk, zugelassen. Aufgrund von Unterschieden in den einzelnen PSTNs der verschiedenen Länder kann diese Zulassung nicht als solche den erfolgreichen Betrieb von jedem Endpunkt im PSTN-Netz uneingeschränkt garantieren.

Sie sollten bei eventuell auftretenden Problemen zunächst mit Ihrem Gerätehändler in Verbindung treten.

Netzwerk-Kompatibilitätserklärung

Der Hersteller:

Xircom Inc, 2300 Corporate Center Drive
Thousand Oaks, California 91320 U.S.A

Erklärt seine Kenntnisnahme der beratenden Hinweise in den ETSI-Handbüchern EG 201 120 und EG 201 121, einschließlich aller betreffenden Änderungen, und zeigt in der unten aufgeführten Tabelle alle Netzwerke an, in denen die Produkte RBEM56G-100 und CBEM56G-100 einwandfrei funktionieren sowie alle Netzwerke, die entsprechend informiert wurden, mit denen es möglicherweise funktionelle Probleme gibt.

R.W. Bass
Vizepräsident

Diese Produkte wurden entwickelt, um mit PSTNs in folgenden Ländern zu funktionieren.

Verwenden Sie die Xircom CountrySelect-Software, die mit diesem Produkt geliefert wurde, um Ihr Modem für diese Länder zu konfigurieren.
 
PSTN Die Produkte wurden entwickelt, um mit diesem PSTN zu funktionieren
Österreich X
Belgien X
Dänemark X
Finnland X
Frankreich  X
Deutschland X
Griechenland X
Island  X
Irland X
Italien X
Luxemburg X
Norwegen X
Portugal X
Spanien X
Schweden X
Schweiz X
Niederlande X
Großbritannien X


Sicherheitshinweise

Diese Karte sollte mit UL 1950/EN60950/IEC950- oder anderen NRTL-geprüften ITE-Computern eingesetzt werden, die über für Benutzer zugängliche PC Card-Steckplätze verfügen.


Hinweis zur Beachtung des New Zealand Telepermit

Allgemein

Die Erteilung eines Telepermit für jede Art von Endeinrichtung besagt nur, daß Telecom bestätigt, daß dieses Gerät die Mindestanforderungen zur Verbindung mit ihrem Netzwerk erfüllt. Sie stellt keine Produktempfehlung seitens Telecom dar, noch bietet sie irgendeine Form von Garantie. Darüber hinaus kann nicht zugesichert werden, daß jedwedes Produkt einwandfrei mit allen anderen durch den Telepermit zugelassenen Geräten eines anderen Herstellers oder einer anderen Modellnummer funktionieren wird. Es besagt auch nicht, daß jedwedes Produkt mit allen Serviceleistungen des Telecom-Netzwerk kompatibel sein wird.

Wichtiger Hinweis

Bei Stromausfall funktioniert das Telefon eventuell nicht. Stellen Sie daher sicher, daß für Notfälle ein anderes Telefon, das nicht an den Netzstrom angeschlossen ist, zur Verfügung steht.

Einige für die Erfüllung der Telepermit-Anforderungen durch die Telecom erforderlichen Parameter sind von der mit diesem Gerät eingesetzten PC-Ausrüstung abhängig. Die verwendete Computerausstattung sollte so eingestellt werden, daß sie zur Erfüllung der Telecom-Spezifikationen innerhalb folgender Grenzwerte liegt:-


Zurück zum Inhaltsverzeichnis